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Wussten Sie schon,...
Verkehrssünden mit dem Fahrrad können weitreichende Folgen für Autofahrer haben, die sich noch in der zwei-
jährigen Probezeit befinden.

Wer dann als Radfahrer zum Beispiel eine Ampel missachtet, bekommt nicht nur ein Bußgeld von 45 Euro und Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Die Probezeit ver-
längert sich dann auch auf vier Jahre, und der Radler muss an einem teuren Aufbauseminar teilnehmen.

Wer seinen Führerschein macht, erhält die Fahrerlaubnis zunächst auf Probe für zwei Jahre. Diese Zeit verlängert sich nach schwerwiegenden Verkehrsverstößen auf vier Jahre, ein Aufbauseminar ist Pflicht. Viele wissen nicht, dass auch mit einem Fahrrad schwerwiegende Verkehrsverstöße möglich sind.

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